Beitragsordnung

Pay What You Take.

One contribution. Your selection. Your reward.

Ein monatlicher Beitrag. Keine Aufnahmegebühr und kein zusätzlicher Grundbeitrag. Du teilst uns einfach mit, welche Menge du voraussichtlich monatlich benötigst. Auf dieser Grundlage ermitteln wir den passenden Verrechnungsrahmen für dein persönliches Beitragskonto und melden uns anschließend mit einem individuellen Beitragsvorschlag bei dir.

Zahl, was du nimmst

Dein Beitrag wird nur mit dem verrechnet, was du tatsächlich entnimmst. Keine Aufnahmegebühr, kein Grundbeitrag.

Individueller Vorschlag

Du teilst uns deinen voraussichtlichen Monatsbedarf mit — wir melden uns mit einem individuellen Beitragsvorschlag.

Planung wird belohnt

Je mehr Planungssicherheit du uns gibst, desto mehr belohnen wir das in Form von Rabatten.

Cultivars

7,90 – 16,50 € / Gramm

Haschisch

14,90 – 89 € / Gramm

Bei jeder Ausgabe wird der geltende Kostenbeitrag deiner gewählten Selektion verrechnet. Dieser richtet sich nach Genetik, Kultivierungsdauer, Ertrag, Selektionsaufwand und Verarbeitung.

Wähle deinen monatlichen Bedarf.

Unverbindlich anfragen — wir melden uns mit deinem individuellen Beitragsvorschlag.

Dein Verrechnungsrahmen bestimmt, was dir monatlich zur Verfügung steht — bezahlt wird nur, was du tatsächlich entnimmst. Der vereinbarte Rahmen wird mit der für März 2027 geplanten ersten Ausgabe aktiviert. Nachdem du uns deinen voraussichtlichen Bedarf mitgeteilt hast, melden wir uns persönlich bei dir und stimmen alles Weitere vor der Aufnahme gemeinsam mit dir ab.

Die dargestellten Kostenbeiträge stellen keine Verkaufsangebote für Cannabis dar. Die Ausgabe erfolgt ausschließlich persönlich an aufgenommene Mitglieder, nach Verfügbarkeit und innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Maßgeblich sind die Satzung und die jeweils gültige Beitragsordnung.

DIE DARGESTELLTEN KOSTENBEITRÄGE STELLEN KEINE VERKAUFSANGEBOTE FÜR CANNABIS DAR. DIE AUSGABE ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH PERSÖNLICH AN AUFGENOMMENE MITGLIEDER, NACH VERFÜGBARKEIT UND INNERHALB DER GESETZLICHEN VORGABEN. MASSGEBLICH SIND DIE SATZUNG UND DIE JEWEILS GÜLTIGE BEITRAGSORDNUNG.