MITGLIEDSCHAFT & RECHTLICHE HINWEISE

MEMBERSHIP. CLEARLY DEFINED.

Hier finden Interessierte und Mitglieder die wichtigsten Informationen zu Aufnahme, Mitgliedschaft, Beiträgen und Ausgabe bei Exclusive Terps e. V.

01 / VORAUSSETZUNGEN

Die Mitgliedschaft bei Exclusive Terps richtet sich ausschließlich an Personen ab 21 Jahren, die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Mitglieder dürfen nicht gleichzeitig Mitglied einer weiteren Anbauvereinigung sein. Bei der Aufnahme werden Identität, Alter und Wohnsitz anhand geeigneter Nachweise geprüft.

Die Aufnahme setzt außerdem die Anerkennung der Satzung, der Beitragsordnung, der Jugendschutz- und Präventionsregelungen sowie der internen Clubordnung voraus.

02 / AUFNAHMEVERFAHREN

Mitgliedschaftsanfragen werden über Cannanas eingereicht. Im Rahmen der Anfrage teilen Interessierte mit, welche Menge sie voraussichtlich monatlich benötigen. Diese Angabe dient zunächst der Planung und der Ermittlung eines passenden Beitragsrahmens.

Nach Prüfung der Angaben meldet sich der Club persönlich zurück. Der voraussichtliche Bedarf, der monatliche Beitrag und der damit verbundene Verrechnungsrahmen werden vor der Aufnahme gemeinsam abgestimmt. Über die Aufnahme entscheidet anschließend das zuständige Vereinsorgan.

Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Zahl der Mitglieder ist gesetzlich und durch die genehmigte Kapazität des Clubs begrenzt. Wenn keine weiteren Plätze verfügbar sind, können Interessierte auf einer Warteliste geführt werden.

03 / BEGINN UND MINDESTDAUER

Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen beziehungsweise digitalen Aufnahmebestätigung und dem darin genannten Aktivierungsdatum.

Die gesetzliche Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt drei Monate. Kündigungsfristen und weitere Einzelheiten richten sich nach der Satzung und der jeweils gültigen Beitragsordnung.

04 / ERSTE AUSGABE

Die erste Ausgabe an Mitglieder ist derzeit für März 2027 vorgesehen.

Der Termin stellt eine aktuelle Planung dar und kann sich aufgrund behördlicher Vorgaben, betrieblicher Abläufe, Ernteverläufe oder notwendiger Qualitätsprüfungen verschieben.

Mitgliedschaftsanfragen können bereits vor der ersten Ausgabe gestellt werden.

05 / BEITRÄGE UND BEITRAGSKONTO

Es gibt keine festen Beitragsstufen, keine Aufnahmegebühr und keinen zusätzlichen Grundbeitrag. Der monatliche Beitrag und der damit verbundene Verrechnungsrahmen werden auf Grundlage des angegebenen voraussichtlichen Bedarfs und nach Maßgabe der jeweils gültigen Beitragsordnung festgelegt.

Beiträge, der verfügbare Rahmen und alle Verrechnungen werden über das persönliche Beitragskonto in Cannanas dokumentiert. Für jede ausgewählte Selektion wird der jeweils geltende Kostenbeitrag vom verfügbaren Rahmen abgezogen.

Die Angabe des voraussichtlichen Bedarfs begründet weder einen Anspruch auf eine bestimmte Ausgabemenge noch auf bestimmte Selektionen. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Beitragsordnung.

06 / AUSGABE

Cannabis darf ausschließlich persönlich an Mitglieder ausgegeben werden. Vor jeder Ausgabe werden Mitgliedschaft, Identität und der verfügbare Beitragsrahmen geprüft.

Eine Ausgabe an Dritte, ein Versand oder eine Lieferung sind ausgeschlossen. Mitglieder ab 21 Jahren dürfen höchstens 25 Gramm pro Kalendertag und 50 Gramm pro Kalendermonat erhalten.

Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.

07 / VERFÜGBARKEIT UND QUALITÄT

Die Mitgliedschaft, die Angabe eines voraussichtlichen Bedarfs und der vereinbarte Verrechnungsrahmen begründen keinen Anspruch auf bestimmte Cultivars, Haschischsorten, Mengen, Wirkstoffgehalte oder Ausgabezeitpunkte.

Ausgegeben werden ausschließlich verfügbare und intern freigegebene Chargen. Produkte, die den Qualitätsanforderungen des Clubs nicht entsprechen, gelangen nicht in die Ausgabe.

08 / VERPACKUNG UND PRODUKTINFORMATIONEN

Die Ausgabe erfolgt in neutraler Verpackung und mit den gesetzlich vorgeschriebenen Produktinformationen. Dazu können insbesondere Gewicht, Cultivar, Erntedatum, Mindesthaltbarkeit sowie THC- und CBD-Gehalt gehören.

09 / MITWIRKUNG

Als Anbauvereinigung basiert Exclusive Terps auf der aktiven Mitwirkung seiner Mitglieder. Art und Umfang möglicher Mitwirkung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben, der Satzung und den organisatorischen Abläufen des Clubs.

10 / VERHALTEN UND JUGENDSCHUTZ

Der Konsum auf dem befriedeten Besitztum der Anbauvereinigung und in gesetzlich untersagten Bereichen ist nicht gestattet.

Mitglieder verpflichten sich, die Schutz-, Sicherheits- und Präventionsregeln des Clubs einzuhalten und Cannabis weder an Minderjährige noch an andere Dritte weiterzugeben.

11 / DOKUMENTATION UND DATENSCHUTZ

Mitgliedschaften, Bedarfsangaben, Beiträge, Beitragsrahmen, Verrechnungen, Ausgabemengen und weitere gesetzlich erforderliche Vorgänge werden dokumentiert.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Datenschutzerklärung verarbeitet. Gesetzlich vorgeschriebene Unterlagen können für die jeweils geltenden Aufbewahrungsfristen gespeichert werden.

12 / MASSGEBLICHE REGELUNGEN

Verbindlich sind die gesetzlichen Vorgaben, die Satzung, die Beitragsordnung sowie die gültigen Beschlüsse und internen Regelungen von Exclusive Terps e. V.

Diese Website bietet eine verständliche Zusammenfassung, ersetzt jedoch nicht die vollständigen verbindlichen Dokumente.